Erteilt DonnaDesk Rechtsberatung?
Nein. DonnaDesk nimmt Anrufe an, ordnet sie zu, qualifiziert das Anliegen und leitet weiter oder fasst zusammen – leitfadenbasiert und in den Grenzen, die Sie festlegen. Es gibt keine juristischen Einschätzungen, keine Fristberechnungen, keine Aussagen zu Erfolgsaussichten und keine Mandats- oder Honorarzusagen. Anrufende werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zu inhaltlichen Fragen nur die Kanzlei selbst Auskunft geben kann.
Funktioniert das mit unserer Kanzleisoftware – RA-MICRO, DATEV, Advoware oder AnNoText?
Eine fertige Schnittstelle zu RA-MICRO, DATEV, Advoware oder AnNoText gibt es heute nicht – und wir versprechen keine, die wir nicht halten. Was es gibt: Jede Anrufübergabe folgt demselben einheitlichen, strukturierten Schema, unabhängig von Anliegen und Anrufweg. Sie landet im DonnaDesk Dashboard und per E-Mail in Ihrem Postfach, mit Anliegen, Mandatsbezug, Dringlichkeit und Rückrufwunsch. Genau dieses einheitliche Schema ist die Grundlage für die nativen Anbindungen an Kanzleisoftware, die wir entwickeln: Wer heute mit DonnaDesk startet, arbeitet bereits mit dem Datenformat, auf dem die Integrationen aufsetzen werden. Weitergehende Anbindungen stimmen wir im Onboarding ab – was machbar ist, sagen wir vor Vertragsschluss, nicht danach.
Wie erkennt DonnaDesk eine Fristsache?
Über Signalwörter und Anliegensmuster, die Sie im Onboarding festlegen – etwa gelber Umschlag, Zustellung, Mahnbescheid, Urteil, Kündigung, Klage- oder Einspruchsfrist. Erkennt DonnaDesk ein solches Muster, wird der Anruf als dringend markiert und nach Ihren Regeln priorisiert durchgestellt; ist niemand erreichbar, geht sofort eine Benachrichtigung mit allen Eckdaten heraus. Die Frist selbst berechnet DonnaDesk nicht – das bleibt bei der Kanzlei.
Was passiert, wenn die Gegenseite oder ein Gericht anruft?
Berufliche Anrufer sind ein eigener Anrufweg. DonnaDesk bestätigt weder, ob ein Mandat besteht, noch wen die Kanzlei vertritt – schon die Tatsache der Mandatsbeziehung unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB). Erfasst werden Stelle, Name, Aktenzeichen und Rückrufnummer; Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden werden vorrangig behandelt. Kein Sachgespräch, keine Zusage, keine Terminvereinbarung.
Sagt DonnaDesk Anrufenden ein Mandat zu?
Nein, in keinem Fall. Neue Anfragen werden qualifiziert und übergeben; ob ein Mandat zustande kommt, entscheidet die Kanzlei – nach eigener Kollisionsprüfung (§ 43a Abs. 4 BRAO) und eigener Einschätzung. Auch Rückrufzeitpunkte sagt DonnaDesk nur zu, wenn Sie das so hinterlegt haben.
Ist DonnaDesk mit § 43e BRAO und § 203 StGB vereinbar?
Ja, und darauf ist der Vertrag ausgelegt. Sie erhalten einen Dienstleistervertrag in Textform, der den Anforderungen des § 43e Abs. 3 BRAO entspricht: Verpflichtung zur Verschwiegenheit unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, Kenntnisnahme nur soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, und eine ausdrückliche Regelung zur Heranziehung weiterer Personen. Dieselbe Verpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB reichen wir an jeden Sub-Prozessor weiter; die vollständige Liste legen wir vor Vertragsschluss offen.
Merken Anrufende, dass sie mit einer KI sprechen?
Ja. DonnaDesk meldet sich mit einer Begrüßung, die Sie festlegen, und legt dabei offen, dass am anderen Ende ein KI-Assistent spricht – diese Offenlegung ist fester Bestandteil und nicht abschaltbar. Genau diese Transparenz verlangt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung ab dem 2. August 2026 von Anbietern solcher Systeme. Gesprochen wird Deutsch und Englisch von Haus aus, weitere Sprachen auf Anfrage; die Sprache der anrufenden Person wird erkannt und übernommen.
Wie natürlich klingt DonnaDesk – und wie schnell antwortet es?
Natürlich genug, dass wir jede Demo damit beginnen. Die Stimme spricht flüssig, betont richtig und liest zuverlässig vor, was am Kanzleitelefon vorkommt: Aktenzeichen, Daten, Rufnummern, Buchstabiertes. Geantwortet wird ohne spürbare Verzögerung, und im Gespräch wird gezielt nachgefragt und sauber zusammengefasst statt abgespult. Dass wir den Sprach-Stack selbst betreiben, ist dafür kein Kompromiss, sondern die Voraussetzung: Wir betreiben unsere Modelle hochoptimiert – jede Stufe, von der Spracherkennung über das Sprachmodell bis zur Sprachausgabe, ist gezielt auf das Telefonat abgestimmt und wird fortlaufend weiterentwickelt, ohne dass Mandantendaten das Haus verlassen. Hören Sie es sich in der Demo an.
Wie schnell ist eine Kanzlei einsatzbereit, und was kostet es?
In der Regel innerhalb weniger Werktage: Wir richten Rufnummer, Begrüßung und Weiterleitungsregeln gemeinsam mit Ihnen ein – ohne neue Hardware und ohne Eingriff in Ihre Telefonanlage, Ihre bestehende Nummer behalten Sie. Der Preis richtet sich nach Kanzleigröße und Anrufvolumen und wird transparent in der Demo besprochen, ohne Einrichtungsgebühr. Sie starten mit 30 kostenlosen Tagen und nutzen DonnaDesk danach monatlich kündbar.