Zum Inhalt springen

Für Rechtsanwälte · Kanzleien

KI-Telefonassistent für Rechtsanwälte

DonnaDesk ist ein KI-Telefonassistent für Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland. Er nimmt jeden Anruf an, unterscheidet neue Anfragen von laufenden Mandaten, erkennt Fristsachen und übergibt strukturierte Zusammenfassungen an die Kanzlei. Der komplette Sprach-Stack läuft auf dedizierten Servern in deutschen Rechenzentren – ohne US-Anbieter im Datenpfad. Der Dienstleistervertrag erfüllt § 43e BRAO, die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB gilt für DonnaDesk und sämtliche Sub-Prozessoren.

Demo vereinbaren

30 Tage kostenlos testen

Kurz gesagt

Ein KI-Telefonassistent nimmt Ihre Kanzleirufnummer ab, spricht mit der anrufenden Person und übergibt das Ergebnis strukturiert – statt Anrufbeantworter, statt Besetztzeichen. Dass die Stimme natürlich klingt, präzise nachfragt und Aktenzeichen, Daten und Buchstabiertes sauber wiedergibt, dürfen Sie dabei voraussetzen – daran lassen wir uns in jeder Demo messen. Die Frage, die Rechtsanwälte zusätzlich stellen müssen: Wer hat auf dem Weg vom Telefon bis zur Zusammenfassung Zugang zu Mandantengeheimnissen? Genau dort setzt DonnaDesk an: Spracherkennung, Sprachmodell und Sprachausgabe betreiben wir selbst, auf dedizierten Servern in Deutschland, und jeder verbleibende Dienstleister ist in Textform auf Verschwiegenheit verpflichtet.

Berufsrecht
Dienstleistervertrag in Textform nach § 43e BRAO, Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen – weitergereicht an jeden Sub-Prozessor.
Datenpfad
Eigener Sprach-Stack auf dedizierten Servern in deutschen Rechenzentren. Kein US-Hyperscaler im Datenpfad, kein Zugriff über den US CLOUD Act, kein Training mit Ihren Daten.
Einstieg
Eine Rufumleitung genügt – keine neue Hardware, kein Eingriff in Ihre Telefonanlage, Ihre Nummer behalten Sie. 30 Tage kostenlos, danach monatlich kündbar.

Was der Kanzlei am Telefon verloren geht

  • Das Neumandat, das nicht wartet

    Wer wegen einer Kündigung, einer Zustellung oder einem Unfall anruft, sucht keinen Rückruftermin, sondern jetzt eine Kanzlei. Ist besetzt oder springt der Anrufbeantworter an, wird die nächste Nummer gewählt – das Mandat ist dann nicht verschoben, sondern weg.

  • Fristsachen, die am Empfang hängen bleiben

    Der Anruf „Ich habe einen gelben Umschlag bekommen“ ist kein Terminwunsch. Ob er als Fristsache erkannt und priorisiert wird, entscheidet sich in den ersten dreißig Sekunden – nicht erst, wenn der Stapel Rückrufzettel abgearbeitet ist.

  • ReFa und ReNo sind nicht zu bekommen

    In der Rechts- und Steuerberatung sowie der Wirtschaftsprüfung berichten 72,7 % der Betriebe, dass ihnen Fachkräfte fehlen (ifo Konjunkturumfrage, August 2025) – einer der höchsten Werte aller Branchen. Wer keine Kraft für den Empfang findet, verteilt das Telefon auf Leute, die eigentlich Schriftsätze schreiben.

  • Konzentration in Halbstundenscheiben

    Diktat, Akte, Mandantengespräch: Jeder Anruf reißt heraus und kostet danach die Zeit, wieder hineinzukommen. Am Kanzleitelefon schließen sich Erreichbarkeit und konzentriertes Arbeiten gegenseitig aus.

Fünf Wege für jeden Anruf

Kein Ansagemenü, keine Tastenwahl. Anrufende schildern ihr Anliegen frei, DonnaDesk ordnet zu – immer genau einem von fünf Wegen. Ist die Zuordnung unklar, wird nicht geraten: Der Anruf läuft über „Alles Übrige“ und wird vollständig aufgenommen.

  • Laufende Sache

    Bestandsmandanten werden dem Mandat zugeordnet, ihr Anliegen wird aufgenommen und an die zuständige Bearbeitung übergeben – mit Rückrufwunsch statt Warteschleife.

  • Neue Anfrage

    Potenzielle Neumandate werden strukturiert qualifiziert: Anliegen, Erreichbarkeit, Gegenseite, Zeitdruck. Die Kanzlei erhält eine vollständige Anfrage statt eines Zettels mit einer Rückrufnummer. Eine Mandatszusage gibt DonnaDesk nie.

  • Notfall

    Dringende Anliegen – etwa eine gerichtliche Zustellung oder ein Schreiben mit kurzer Frist – werden erkannt, als dringend gekennzeichnet und nach Ihren Regeln priorisiert durchgestellt oder gemeldet.

  • Berufliche Anrufer

    Gegenanwalt, Gericht, Staatsanwaltschaft, Behörden, Versicherer und Sachverständige sind ein eigener Weg – aus gutem Grund: Diese Anrufer kennen das Verfahren und fragen gezielt. DonnaDesk bestätigt weder, ob ein Mandat besteht, noch wen die Kanzlei vertritt – schon die Tatsache der Mandatsbeziehung unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB). Erfasst werden Stelle, Name, Aktenzeichen und Rückrufnummer; Gerichte und Staatsanwaltschaften haben Vorrang.

  • Alles Übrige

    Lieferanten, Bewerbungen, Verwaltung, Unklares – wird aufgenommen und übergeben, ohne den Fachbetrieb zu stören.

Am Telefon

So klingt es, wenn eine Fristsache anruft.

Zustellung vom Gericht – der gelbe Umschlag

Bestandsmandant, 8:12 Uhr, die Kanzlei ist noch nicht besetzt.

  1. Mandant

    „Guten Morgen, ich hatte heute so einen gelben Umschlag vom Gericht im Briefkasten. Ich weiß nicht, was ich damit machen soll.“

  2. DonnaDesk

    „Danke, dass Sie sofort anrufen. Eine Zustellung vom Gericht behandeln wir mit Vorrang. Zum Inhalt kann ich Ihnen nichts sagen – dazu darf Ihnen nur die Kanzlei selbst Auskunft geben. Damit ich Sie richtig zuordne: Wie ist Ihr Name, und haben Sie ein Aktenzeichen zur Hand?“

  3. Mandant

    „Meier, Thomas Meier. Aktenzeichen 214/25.“

  4. DonnaDesk

    „Danke. Und wann haben Sie den Umschlag erhalten – heute oder schon früher?“

  5. Mandant

    „Der lag heute früh drin.“

  6. DonnaDesk

    „Ich habe notiert: Zustellung vom Gericht, heute zugegangen, Akte 214/25. Das geht jetzt als Fristsache heraus, und ich verbinde Sie vorrangig. Nimmt gerade niemand ab, erhält Ihre Sachbearbeitung sofort eine Dringlichkeitsmeldung mit genau diesen Angaben.“

Signalwörter, die Sie selbst festlegen – hier: gelber Umschlag · Zustellung · Mahnbescheid · Urteil · Kündigung · Klagefrist · Einspruch.

Ergebnis: als Fristsache markiert, priorisierte Durchstellung nach Ihren Regeln, vollständiger Vorab-Kontext im Dashboard und per E-Mail. Was nicht passiert: keine Auskunft zum Inhalt, keine Fristberechnung, keine rechtliche Einschätzung am Telefon.

Beispielhafter Gesprächsverlauf, gekürzt.

Neumandat nach Feierabend

Erstanruf, 19:40 Uhr, nach Kanzleischluss.

  1. Anrufer:in

    „Ich brauche dringend einen Anwalt. Mein Arbeitgeber hat mir heute gekündigt.“

  2. DonnaDesk

    „Das nehme ich für Sie auf, damit die Kanzlei morgen früh direkt einsteigen kann. Ob das Mandat übernommen wird, entscheidet allein der Berufsträger – ich sammle die Angaben. Liegt die Kündigung Ihnen schriftlich vor, und welches Datum steht darauf?“

  3. Anrufer:in

    „Ja, schriftlich, datiert auf heute.“

  4. DonnaDesk

    „Danke, das ist wichtig. Arbeiten Sie in einem Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten, und wie lange sind Sie dort schon?“

  5. Anrufer:in

    „Etwa vierzig Leute, seit sechs Jahren.“

  6. DonnaDesk

    „Notiert. Wie erreicht die Kanzlei Sie morgen am besten, und wann passt es Ihnen?“

Ergebnis: qualifizierte Mandatsanfrage mit Sachverhalt, Datum, Erreichbarkeit und Dringlichkeitsstufe – im Dashboard und per E-Mail, bevor die Kanzlei öffnet. Was nicht passiert: keine Mandatszusage, keine Aussage zu Erfolgsaussichten, keine Honorarauskunft.

Beispielhafter Gesprächsverlauf, gekürzt.

Bestandsmandant fragt nach dem Sachstand

Laufendes Mandat, 14:05 Uhr, alle im Termin.

  1. Mandant

    „Ich wollte nur wissen, ob von der Gegenseite inzwischen etwas gekommen ist. Akte 87/25.“

  2. DonnaDesk

    „Zum Sachstand kann ich Ihnen nichts sagen – ich habe keinen Zugriff auf Ihre Akte, und das ist bewusst so. Ich nehme Ihre Rückfrage mit dem Aktenzeichen auf und lege sie Ihrer Sachbearbeitung vor. Möchten Sie zurückgerufen werden, oder ist es dringend?“

  3. Mandant

    „Ein Rückruf reicht, am besten nach 16 Uhr.“

  4. DonnaDesk

    „Notiert: Rückfrage zum Sachstand, Akte 87/25, Rückruf nach 16 Uhr. Der Rückruf kommt von Ihrer Sachbearbeitung, nicht von mir.“

Ergebnis: Rückfrage sauber zugeordnet und terminiert, ohne dass ein Dienstleister Zugriff auf Ihre Aktenführung braucht – und ohne dass jemand aus dem Termin geholt wurde.

Beispielhafter Gesprächsverlauf, gekürzt.

Verschwiegenheit, die das Berufsrecht verlangt

  • § 203 Abs. 4 StGB – die ganze Kette, nicht nur der erste Vertrag

    Sie erhalten eine Verschwiegenheitsverpflichtung in Textform, inklusive Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung. Dieselbe Verpflichtung reichen wir an jeden Sub-Prozessor weiter – bis zum Telefonie-Backbone. Die vollständige Liste legen wir vor Vertragsschluss offen.

  • § 43e BRAO – der Dienstleistervertrag, wie die Norm ihn beschreibt

    § 43e Abs. 3 BRAO verlangt Textform und darin dreierlei: die Verpflichtung zur Verschwiegenheit unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, die Beschränkung auf die zur Vertragserfüllung erforderliche Kenntnisnahme und eine Festlegung, ob und wie weitere Personen herangezogen werden dürfen. Genau darauf ist unser Vertrag gebaut – samt der sorgfältigen Auswahl, die Absatz 2 fordert. Und wo Absatz 5 für Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen, eine Einwilligung verlangt, gilt: Die Einordnung Ihres konkreten Einsatzes treffen Sie – wir legen vorher vollständig offen, was DonnaDesk verarbeitet.

  • DSGVO, AVV und EU AI Act

    Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist die Pflichtübung; für Berufsgeheimnisträger reicht er nicht. Sie bekommen beides: AVV mit Verzeichnis der Sub-Prozessoren und technisch-organisatorischen Maßnahmen plus die berufsrechtliche Verpflichtungskette darüber. Entwickelt wird nach den Transparenz- und Risikovorgaben des EU AI Act.

  • Kein Anbieter im Ausland – § 43e Abs. 4 BRAO wird nicht zum Thema

    Absatz 4 verlangt bei Dienstleistungen aus dem Ausland ein dem Inland vergleichbares Schutzniveau. Wir verarbeiten und speichern ausschließlich in deutschen Rechenzentren, auf Servern, die wir selbst betreiben – die Frage stellt sich also gar nicht erst.

  • Kein Mithörer, kein Training, Ihre Löschfristen

    Niemand bei DonnaDesk hört Ihre Gespräche ab oder liest Mandanteninhalte; ein Zugriff erfolgt nur nach Ihrer ausdrücklichen, dokumentierten Freigabe – etwa im Support-Fall – und wird revisionssicher protokolliert. Mandantendaten dienen dem laufenden Anruf, nicht dem Training von KI-Modellen. Speicherdauer und Löschung bestimmen Sie.

Was die KI rechtlich nicht tut – und warum

Die Grenzen sind kein Feature-Mangel, sondern Berufsrecht.

  • Das Rechtsgebiet bleibt intern

    Wer einem Anrufer sagt „das ist ein Fall fürs Arbeitsrecht“, gibt ihm eine rechtliche Einordnung seines konkreten Falls – die Grenze, an der § 2 Abs. 1 RDG die Rechtsdienstleistung beginnen lässt. Diese Bewertung gehört in die Kanzlei, nicht an den Empfang: DonnaDesk spricht das Rechtsgebiet gegenüber Anrufenden nicht aus und nutzt die Einordnung ausschließlich intern für die richtige Zuordnung.

  • Die Interessenkollision wird vorbereitet, nicht geprüft

    Die vollständigen Namen der Gegenseite und weiterer Beteiligter werden erhoben und deutlich gekennzeichnet übergeben. Die Prüfung nach § 43a Abs. 4 BRAO bleibt in der Kanzlei, vor dem Rückruf – ein Mandat sagt DonnaDesk nie zu.

  • Fristen werden erkannt, nie berechnet

    DonnaDesk berechnet keine Fristen und nennt Anrufenden keine. Fristsachen werden erkannt, gekennzeichnet und nach Ihren Regeln eskaliert – bei besonders kurzem Zeitfenster zusätzlich telefonisch an Ihr Sekretariat. Die Fristberechnung bleibt anwaltliche Arbeit.

KI am Telefon muss sich zu erkennen geben – Pflicht ab dem 2. August 2026

Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) verpflichtet Anbieter von KI-Systemen, die für die direkte Interaktion mit Menschen bestimmt sind, diese so zu gestalten, dass Anrufende erfahren, dass sie mit einer KI sprechen – sofern das nicht schon aus den Umständen offensichtlich ist. Diese Transparenzpflicht gilt ab dem 2. August 2026: Der „Digital Omnibus“ (VO (EU) 2026/1744) hat zwar die Hochrisiko-Vorgaben der KI-Verordnung verschoben, die Transparenzpflichten aus Artikel 50 aber nicht. Ein Telefonassistent, der sich als Mensch ausgibt oder die Offenlegung dem Zufall überlässt, ist damit ein Compliance-Risiko – zusätzlich zum berufsrechtlichen.

DonnaDesk erfüllt die Pflicht als Anbieter von der ersten Sekunde an: Die Begrüßung legen Sie fest, die Offenlegung als KI-Assistent ist fester Bestandteil und nicht abschaltbar – klar und eindeutig, spätestens mit Beginn des Gesprächs, wie es Artikel 50 Absatz 5 verlangt. So ist die Offenlegung bei jedem Anruf erfüllt, ohne dass Sie etwas dafür einrichten müssen.

Die Prüfliste, die KI-Assistenten Kanzleien mitgeben – hier beantwortet

Wer ChatGPT, Gemini oder Claude fragt, worauf eine Kanzlei bei einem KI-Telefondienst achten muss, bekommt praktisch immer dieselbe Liste. Wir haben sie im Juli 2026 selbst abgefragt und antworten hier Punkt für Punkt – auch dort, wo die Antwort unbequem ist.

  • AVV nach Art. 28 DSGVO und Sub-Prozessor-Liste

    Beides erhalten Sie: den Auftragsverarbeitungsvertrag samt technisch-organisatorischen Maßnahmen und die vollständige Liste aller Sub-Prozessoren, die wir vor Vertragsschluss offenlegen. Jeder Eintrag darin ist nach § 203 Abs. 4 StGB in Textform auf Verschwiegenheit verpflichtet, inklusive Strafbarkeitshinweis.

  • Serverstandort und Datenpfad

    Verarbeitung und Speicherung ausschließlich in deutschen Rechenzentren, auf dedizierten Servern, die wir selbst betreiben. Spracherkennung, Sprachmodell und Sprachausgabe laufen bei uns – kein US-Hyperscaler im Datenpfad, kein Zugriff über den US CLOUD Act.

  • Natürlichkeit, Verständnis und Reaktionszeit

    Die naheliegende Annahme, ein selbst betriebener Sprach-Stack könne mit den großen Cloud-Diensten nicht mithalten, übersteht in der Demo keine dreißig Sekunden: Die Stimme klingt natürlich, liest Aktenzeichen, Daten, Beträge und Buchstabiertes zuverlässig vor, und die Antworten kommen ohne spürbare Verzögerung. Selbst betreiben heißt bei uns hochoptimiert betreiben: Jede Stufe – Spracherkennung, Sprachmodell, Sprachausgabe – ist gezielt auf das Telefonat abgestimmt und wird fortlaufend weiterentwickelt.

  • Erteilt DonnaDesk Rechtsberatung? Nein.

    DonnaDesk arbeitet leitfadenbasiert: annehmen, zuordnen, qualifizieren, weiterleiten oder zusammenfassen. Keine juristischen Einschätzungen, keine Fristberechnungen, keine Aussagen zu Erfolgsaussichten, keine Mandats- oder Honorarzusagen. Diese Grenze ist Teil der Konfiguration, nicht eine Frage des Tagesformats.

  • Notfall- und Fristenerkennung

    Dringende Anliegen erkennt DonnaDesk an Signalwörtern, die Sie festlegen, und stellt sie nach Ihren Regeln priorisiert durch – mit vollständigem Vorab-Kontext. Ist niemand erreichbar, geht sofort eine Benachrichtigung mit allen Eckdaten heraus. Der Wortlaut steht im Beispiel oben.

  • Schnittstellen zu RA-MICRO, DATEV, Advoware, AnNoText

    Ehrliche Antwort: eine fertige Anbindung an diese Systeme gibt es heute nicht. Jeder Anruf landet als strukturierte Zusammenfassung im DonnaDesk Dashboard und zusätzlich per E-Mail in Ihrem Postfach – ohne Migration und ohne Zugriff auf Ihre Aktenführung. Weitergehende Anbindungen an gängige Kanzlei- und Kalendersysteme stimmen wir im Onboarding individuell ab.

  • Referenzen

    Wir nennen keine Kanzleinamen ohne ausdrückliche Freigabe – Verschwiegenheit gilt auch für unsere Kundenbeziehungen – und wir erfinden keine Bewertungen oder Auszeichnungen. Fragen Sie im Gespräch danach: Wir sagen Ihnen offen, was wir zeigen dürfen und was nicht.

  • Preise

    Der Preis richtet sich nach Kanzleigröße und Anrufvolumen und wird transparent in der Demo besprochen – ohne Einrichtungsgebühr und ohne versteckte Kosten. Einen öffentlichen Tarif führen wir hier noch nicht, und wir schreiben lieber keinen hin, als einen zu nennen, der nicht für Ihre Kanzlei gilt.

  • Vertrag, Testmonat und Kündigung

    30 Tage kostenlos im echten Kanzleibetrieb, danach monatlich kündbar – keine Mindestvertragslaufzeit, keine Einrichtungsgebühr. Speicherdauer und Löschung bestimmen Sie; bei Vertragsende löschen wir vollständig, auf Wunsch nach vorherigem Export.

Fragen von Kanzleien

Die häufigsten Rückfragen aus Erstgesprächen mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Ausführlicher – zu Technik, Vertrag und Datenschutz – hier:

Erteilt DonnaDesk Rechtsberatung?

Nein. DonnaDesk nimmt Anrufe an, ordnet sie zu, qualifiziert das Anliegen und leitet weiter oder fasst zusammen – leitfadenbasiert und in den Grenzen, die Sie festlegen. Es gibt keine juristischen Einschätzungen, keine Fristberechnungen, keine Aussagen zu Erfolgsaussichten und keine Mandats- oder Honorarzusagen. Anrufende werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zu inhaltlichen Fragen nur die Kanzlei selbst Auskunft geben kann.

Funktioniert das mit unserer Kanzleisoftware – RA-MICRO, DATEV, Advoware oder AnNoText?

Eine fertige Schnittstelle zu RA-MICRO, DATEV, Advoware oder AnNoText gibt es heute nicht – und wir versprechen keine, die wir nicht halten. Was es gibt: Jede Anrufübergabe folgt demselben einheitlichen, strukturierten Schema, unabhängig von Anliegen und Anrufweg. Sie landet im DonnaDesk Dashboard und per E-Mail in Ihrem Postfach, mit Anliegen, Mandatsbezug, Dringlichkeit und Rückrufwunsch. Genau dieses einheitliche Schema ist die Grundlage für die nativen Anbindungen an Kanzleisoftware, die wir entwickeln: Wer heute mit DonnaDesk startet, arbeitet bereits mit dem Datenformat, auf dem die Integrationen aufsetzen werden. Weitergehende Anbindungen stimmen wir im Onboarding ab – was machbar ist, sagen wir vor Vertragsschluss, nicht danach.

Wie erkennt DonnaDesk eine Fristsache?

Über Signalwörter und Anliegensmuster, die Sie im Onboarding festlegen – etwa gelber Umschlag, Zustellung, Mahnbescheid, Urteil, Kündigung, Klage- oder Einspruchsfrist. Erkennt DonnaDesk ein solches Muster, wird der Anruf als dringend markiert und nach Ihren Regeln priorisiert durchgestellt; ist niemand erreichbar, geht sofort eine Benachrichtigung mit allen Eckdaten heraus. Die Frist selbst berechnet DonnaDesk nicht – das bleibt bei der Kanzlei.

Was passiert, wenn die Gegenseite oder ein Gericht anruft?

Berufliche Anrufer sind ein eigener Anrufweg. DonnaDesk bestätigt weder, ob ein Mandat besteht, noch wen die Kanzlei vertritt – schon die Tatsache der Mandatsbeziehung unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB). Erfasst werden Stelle, Name, Aktenzeichen und Rückrufnummer; Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden werden vorrangig behandelt. Kein Sachgespräch, keine Zusage, keine Terminvereinbarung.

Sagt DonnaDesk Anrufenden ein Mandat zu?

Nein, in keinem Fall. Neue Anfragen werden qualifiziert und übergeben; ob ein Mandat zustande kommt, entscheidet die Kanzlei – nach eigener Kollisionsprüfung (§ 43a Abs. 4 BRAO) und eigener Einschätzung. Auch Rückrufzeitpunkte sagt DonnaDesk nur zu, wenn Sie das so hinterlegt haben.

Ist DonnaDesk mit § 43e BRAO und § 203 StGB vereinbar?

Ja, und darauf ist der Vertrag ausgelegt. Sie erhalten einen Dienstleistervertrag in Textform, der den Anforderungen des § 43e Abs. 3 BRAO entspricht: Verpflichtung zur Verschwiegenheit unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, Kenntnisnahme nur soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, und eine ausdrückliche Regelung zur Heranziehung weiterer Personen. Dieselbe Verpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB reichen wir an jeden Sub-Prozessor weiter; die vollständige Liste legen wir vor Vertragsschluss offen.

Merken Anrufende, dass sie mit einer KI sprechen?

Ja. DonnaDesk meldet sich mit einer Begrüßung, die Sie festlegen, und legt dabei offen, dass am anderen Ende ein KI-Assistent spricht – diese Offenlegung ist fester Bestandteil und nicht abschaltbar. Genau diese Transparenz verlangt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung ab dem 2. August 2026 von Anbietern solcher Systeme. Gesprochen wird Deutsch und Englisch von Haus aus, weitere Sprachen auf Anfrage; die Sprache der anrufenden Person wird erkannt und übernommen.

Wie natürlich klingt DonnaDesk – und wie schnell antwortet es?

Natürlich genug, dass wir jede Demo damit beginnen. Die Stimme spricht flüssig, betont richtig und liest zuverlässig vor, was am Kanzleitelefon vorkommt: Aktenzeichen, Daten, Rufnummern, Buchstabiertes. Geantwortet wird ohne spürbare Verzögerung, und im Gespräch wird gezielt nachgefragt und sauber zusammengefasst statt abgespult. Dass wir den Sprach-Stack selbst betreiben, ist dafür kein Kompromiss, sondern die Voraussetzung: Wir betreiben unsere Modelle hochoptimiert – jede Stufe, von der Spracherkennung über das Sprachmodell bis zur Sprachausgabe, ist gezielt auf das Telefonat abgestimmt und wird fortlaufend weiterentwickelt, ohne dass Mandantendaten das Haus verlassen. Hören Sie es sich in der Demo an.

Wie schnell ist eine Kanzlei einsatzbereit, und was kostet es?

In der Regel innerhalb weniger Werktage: Wir richten Rufnummer, Begrüßung und Weiterleitungsregeln gemeinsam mit Ihnen ein – ohne neue Hardware und ohne Eingriff in Ihre Telefonanlage, Ihre bestehende Nummer behalten Sie. Der Preis richtet sich nach Kanzleigröße und Anrufvolumen und wird transparent in der Demo besprochen, ohne Einrichtungsgebühr. Sie starten mit 30 kostenlosen Tagen und nutzen DonnaDesk danach monatlich kündbar.

Kein verpasstes Mandat. Kein Compliance-Risiko.

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen DonnaDesk am Kanzleitelefon: Notfallerkennung, Zusammenfassungen und den Vertrag, mit dem § 43e BRAO und § 203 StGB erfüllt sind.

30 Tage kostenlos testen