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Für Notare · Notariate

KI-Telefonassistent für Notare und Notariate

DonnaDesk ist ein KI-Telefonassistent für Notariate in Deutschland. Er nimmt Anrufe auch während Beurkundungsterminen an, ordnet neue und laufende Vorgänge zu, erkennt dringende Anliegen und übergibt strukturierte Zusammenfassungen an das Notariat. Der komplette Sprach-Stack läuft auf dedizierten Servern in deutschen Rechenzentren – ohne US-Anbieter im Datenpfad. Der Dienstleistervertrag erfüllt § 26a BNotO, die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB gilt für DonnaDesk und sämtliche Sub-Prozessoren.

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Kurz gesagt

Ein KI-Telefonassistent nimmt Ihre Notariatsrufnummer ab, spricht mit der anrufenden Person und übergibt das Ergebnis strukturiert – statt Anrufbeantworter, statt Besetztzeichen. Im Notariat ist das kein Komfortthema: Liegen zwei Beurkundungen hintereinander, ist niemand am Telefon, und die Anrufenden sind Beteiligte in laufenden Urkundsgeschäften. Berufsrechtlich gilt dafür § 26a BNotO – jeder Dienstleister braucht einen Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung. DonnaDesk betreibt Spracherkennung, Sprachmodell und Sprachausgabe selbst, auf dedizierten Servern in Deutschland.

Berufsrecht
Dienstleistervertrag in Textform nach § 26a BNotO, Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen – weitergereicht an jeden Sub-Prozessor.
Datenpfad
Eigener Sprach-Stack auf dedizierten Servern in deutschen Rechenzentren. Kein US-Hyperscaler im Datenpfad, kein Zugriff über den US CLOUD Act, kein Training mit Ihren Daten.
Einstieg
Eine Rufumleitung genügt – keine neue Hardware, kein Eingriff in Ihre Telefonanlage, Ihre Nummer behalten Sie. 30 Tage kostenlos, danach monatlich kündbar.

Was im Notariat am Telefon liegen bleibt

  • Zwei Beurkundungen hintereinander – und niemand am Telefon

    Während eines Termins nimmt niemand ab, und Beteiligte in laufenden Urkundsgeschäften rufen selten aus Neugier an. Ein Anrufbeantworter nimmt zwar auf, ordnet aber nichts zu und erkennt nicht, was warten kann und was nicht.

  • Rückfragen zu Unterlagen, immer dieselben

    Ausweis, Steuer-Identifikationsnummer, Grundbuchauszug, Vollmacht: Ein großer Teil der Anrufe dreht sich um Unterlagen und Termine. Kurze Gespräche – die trotzdem jedes Mal jemanden aus der Arbeit holen.

  • Kleine Belegschaft, keine zweite Reihe

    In einem Notariat mit wenigen Mitarbeitenden hängt der Telefondienst an derselben Handvoll Leute – ist die zuständige Person im Termin, im Urlaub oder krank, bleibt er liegen. Nachbesetzen ist keine Lösung: In der Rechts- und Steuerberatung sowie der Wirtschaftsprüfung berichten 72,7 % der Betriebe, dass ihnen Fachkräfte fehlen (ifo Konjunkturumfrage, August 2025).

  • Dringliches, das wie Routine klingt

    Eine Vorsorgevollmacht, die vor einem Krankenhausaufenthalt noch beurkundet werden soll, klingt am Telefon zunächst wie jede andere Terminanfrage. Ob der Unterschied auffällt, entscheidet sich im ersten Kontakt – nicht beim Abarbeiten der Rückrufliste.

Ein Anruf, drei Richtungen

DonnaDesk unterscheidet am Notariatstelefon drei Situationen – ohne Ansagemenü, allein aus der Schilderung der Anrufenden.

  • Neuer Vorgang

    Das Anliegen wird aufgenommen und der passenden Vorgangsart zugeordnet – vom Immobilienkauf über die Unternehmensgründung bis zur Vorsorgevollmacht und Unterschriftsbeglaubigung. Das Notariat erhält eine strukturierte Zusammenfassung; Terminvergabe und rechtliche Einordnung bleiben im Haus.

  • Laufender Vorgang

    Rückfragen zu Entwürfen, Unterlagen oder bereits beurkundeten Vorgängen werden dem Vorgang zugeordnet und an die zuständige Sachbearbeitung übergeben – statt als Notizzettel im Empfang zu landen.

  • Makler, Gericht, Behörde

    Berufliche Anrufer – Makler, Grundbuchamt, Gerichte, Banken – werden als Sonderfall erkannt und direkt an den Empfang geleitet: kurz erfasst, welche Stelle anruft und worum es geht, keine Aufnahme als Vorgang, keine Auskunft zur Sache.

Am Telefon

So klingt es, wenn während der Beurkundung angerufen wird.

Vorsorgevollmacht, die nicht warten kann

Angehörige, 16:35 Uhr, das Notariat ist im Beurkundungstermin.

  1. Anruferin

    „Mein Vater kommt am Montag ins Krankenhaus, und wir bräuchten vorher noch eine Vorsorgevollmacht. Geht das überhaupt so schnell?“

  2. DonnaDesk

    „Ob und wie schnell das möglich ist, entscheidet der Notar – dazu darf ich Ihnen keine Auskunft geben. Ich nehme den Vorgang aber als dringend auf, weil ein festes Datum dahintersteht. Wann genau ist die Aufnahme, und ist Ihr Vater mobil, oder müsste der Termin außerhalb des Notariats stattfinden?“

  3. Anruferin

    „Montagmorgen. Er ist zu Hause, aber schlecht zu Fuß.“

  4. DonnaDesk

    „Notiert: Vorsorgevollmacht, Aufnahme Montagmorgen, Beteiligter eingeschränkt mobil. Ich markiere das als dringend und melde es sofort weiter – heute noch, nicht erst morgen. Wie erreichen wir Sie am besten?“

Signalwörter, die Sie selbst festlegen – hier: Krankenhaus · Operation · Vorsorgevollmacht · Betreuung · Frist · Fälligkeit · Grundbuch.

Ergebnis: Dringlichkeit erkannt, als dringend markiert und priorisiert übergeben – mit Datum, Mobilitätshinweis und Erreichbarkeit, noch am selben Tag. Was nicht passiert: keine Auskunft zur Rechtslage, keine Terminzusage, keine Aussage zu den Kosten – die richten sich nach dem GNotKG und werden im Notariat ermittelt.

Beispielhafter Gesprächsverlauf, gekürzt.

Terminanfrage für eine Beurkundung

Erstanruf, 10:15 Uhr, beide Mitarbeitenden im Termin.

  1. Anrufer:in

    „Wir wollen ein Haus kaufen, der Makler sagt, wir sollen einen Notartermin machen. Wie geht das?“

  2. DonnaDesk

    „Das nehme ich für Sie auf. Terminieren und beurkunden kann nur das Notariat selbst – ich sammle die Angaben, damit man Sie gezielt zurückrufen kann. Liegt schon ein Vertragsentwurf vor, oder soll dieser erst erstellt werden?“

  3. Anrufer:in

    „Noch nichts, wir haben uns gerade erst geeinigt.“

  4. DonnaDesk

    „Verstanden. Wie viele Beteiligte sind es auf Käufer- und auf Verkäuferseite, und ist eine Finanzierung im Spiel?“

  5. Anrufer:in

    „Wir sind zwei Käufer, ein Verkäufer, und ja, mit Bankfinanzierung.“

  6. DonnaDesk

    „Notiert: Grundstückskaufvertrag, Entwurf noch offen, zwei Käufer, ein Verkäufer, Finanzierung vorhanden. Wann sind Sie erreichbar? Das Notariat meldet sich zur Terminvergabe.“

Ergebnis: vollständige Terminanfrage mit Vorgangsart, Beteiligtenzahl, Entwurfsstand und Erreichbarkeit – im Dashboard und per E-Mail, ohne dass jemand aus der Beurkundung geholt wurde. Was nicht passiert: keine Terminzusage, keine Belehrung, keine Auskunft zum Ablauf.

Beispielhafter Gesprächsverlauf, gekürzt.

Rückfrage zu Unterlagen, dann Weiterleitung

Beteiligter in einem laufenden Urkundsgeschäft, 15:40 Uhr.

  1. Beteiligter

    „Ich hatte eine Mail bekommen, dass noch Unterlagen fehlen. Ich weiß aber nicht mehr, welche.“

  2. DonnaDesk

    „Welche Unterlagen in Ihrem Vorgang offen sind, kann ich Ihnen nicht sagen – ich habe keinen Zugriff auf die Akte, und das ist bewusst so. Ich ordne Ihre Rückfrage aber zu: Um welches Geschäft geht es, und auf welchen Namen läuft es?“

  3. Beteiligter

    „Kaufvertrag Musterstraße 12, auf meinen Namen, Sander.“

  4. DonnaDesk

    „Danke. Möchten Sie mit der zuständigen Sachbearbeitung sprechen, oder reicht ein Rückruf? Das Notariat ist gerade im Termin.“

  5. Beteiligter

    „Ein Rückruf reicht, am besten morgen früh.“

  6. DonnaDesk

    „Notiert: Rückfrage zu fehlenden Unterlagen, Kaufvertrag Musterstraße 12, Rückruf morgen früh. Das liegt der Sachbearbeitung gleich vor.“

Ergebnis: Rückfrage dem richtigen Vorgang zugeordnet und terminiert – ohne dass ein Dienstleister Zugriff auf Ihre Urkundsakten braucht, und ohne Unterbrechung der Beurkundung.

Beispielhafter Gesprächsverlauf, gekürzt.

Verschwiegenheit, die das Amt verlangt

  • § 26a BNotO – der Dienstleistervertrag in Textform

    Die Norm ist das notarielle Gegenstück zu § 43e BRAO. Sie erlaubt es, Dienstleistern Zugang zu Tatsachen zu eröffnen, die der Verschwiegenheitspflicht nach § 18 BNotO unterliegen, soweit dies für die Dienstleistung erforderlich ist – und verlangt einen Vertrag in Textform, in dem der Dienstleister unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit verpflichtet wird, sich nur die zur Vertragserfüllung erforderliche Kenntnis verschafft, und in dem festgelegt ist, ob er weitere Personen heranziehen darf – die er dann selbst in Textform zu verpflichten hat. Genau darauf ist unser Vertrag gebaut, samt der sorgfältigen Auswahl, die Absatz 2 fordert.

  • Absatz 1 oder Absatz 4 – die Einordnung bleibt bei Ihnen

    Absatz 1 erlaubt den Zugang ausdrücklich ohne Einwilligung der Beteiligten; für Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Amtsgeschäft dienen, verlangt Absatz 4 dagegen deren Einwilligung. Wie ein allgemeiner Telefondienst in Ihrem Notariat einzuordnen ist, prüfen Sie als Amtsträger – wir liefern dafür die Grundlage: eine vollständige Beschreibung dessen, was DonnaDesk verarbeitet, und die Liste aller beteiligten Dienstleister, vor Vertragsschluss.

  • § 203 Abs. 4 StGB – die ganze Kette, nicht nur der erste Vertrag

    Sie erhalten die Verschwiegenheitsverpflichtung in Textform inklusive Strafbarkeitshinweis – und dieselbe Verpflichtung reichen wir an jeden Sub-Prozessor weiter, bis zum Telefonie-Backbone. Die vollständige Liste legen wir vor Vertragsschluss offen.

  • DSGVO, AVV und EU AI Act

    Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist die Pflichtübung; für Berufsgeheimnisträger reicht er nicht. Sie bekommen beides: AVV mit Verzeichnis der Sub-Prozessoren und technisch-organisatorischen Maßnahmen plus die berufsrechtliche Verpflichtungskette darüber. Entwickelt wird nach den Transparenz- und Risikovorgaben des EU AI Act.

  • Gehostet in Deutschland, kein Mithörer, kein Training

    Verarbeitung und Speicherung ausschließlich in deutschen Rechenzentren, auf dedizierten Servern, die wir selbst betreiben – kein US-Hyperscaler im Datenpfad, kein Zugriff über den US CLOUD Act. Niemand bei DonnaDesk hört Gespräche ab oder liest Inhalte; ein Zugriff erfolgt nur nach Ihrer ausdrücklichen, dokumentierten Freigabe und wird revisionssicher protokolliert. Daten dienen dem laufenden Anruf, nicht dem Training von KI-Modellen; Speicherdauer und Löschung bestimmen Sie.

Was die KI im Notariat nicht tut – und warum

Die Grenzen von DonnaDesk im Notariat folgen dem Beurkundungsrecht.

  • Belehrung und Einordnung bleiben beim Notar

    Den Sachverhalt klären und über die rechtliche Tragweite belehren – das ist die Amtspflicht des Notars (§ 17 Abs. 1 BeurkG), und sie ist nicht delegierbar. DonnaDesk ordnet Anliegen einer Vorgangsart zu, um die richtigen Angaben aufzunehmen: Es belehrt nicht, bewertet nicht und sagt keine Beurkundung zu.

  • Beteiligte werden erfasst, nicht geprüft

    Die vollständigen Namen aller Beteiligten werden aufgenommen und übergeben. Ob ein Mitwirkungsverbot besteht (§ 3 BeurkG), entscheidet allein der Notar – DonnaDesk liefert dafür die Angaben, nicht die Antwort.

  • Fristen werden erkannt, nicht berechnet

    Bekannte Konstellationen sind hinterlegt – etwa die Ausschlagungsfrist im Erbrecht (§ 1944 BGB, im Regelfall sechs Wochen ab Kenntnis), Auszahlungstermine bei Bankfinanzierungen oder eilige Registervollzüge nach einer Beurkundung. Wird eine solche Lage erkennbar, wird der Anruf als dringend gekennzeichnet und priorisiert übergeben. Die Fristenprüfung bleibt im Notariat.

KI am Telefon muss sich zu erkennen geben – Pflicht ab dem 2. August 2026

Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) verpflichtet Anbieter von KI-Systemen, die für die direkte Interaktion mit Menschen bestimmt sind, diese so zu gestalten, dass Anrufende erfahren, dass sie mit einer KI sprechen – sofern das nicht schon aus den Umständen offensichtlich ist. Diese Transparenzpflicht gilt ab dem 2. August 2026: Der „Digital Omnibus“ (VO (EU) 2026/1744) hat zwar die Hochrisiko-Vorgaben der KI-Verordnung verschoben, die Transparenzpflichten aus Artikel 50 aber nicht. Ein Telefonassistent, der sich als Mensch ausgibt oder die Offenlegung dem Zufall überlässt, ist damit ein Compliance-Risiko – zusätzlich zum berufsrechtlichen.

DonnaDesk erfüllt die Pflicht als Anbieter von der ersten Sekunde an: Die Begrüßung legen Sie fest, die Offenlegung als KI-Assistent ist fester Bestandteil und nicht abschaltbar – klar und eindeutig, spätestens mit Beginn des Gesprächs, wie es Artikel 50 Absatz 5 verlangt. So ist die Offenlegung bei jedem Anruf erfüllt, ohne dass Sie etwas dafür einrichten müssen.

Die Prüfliste, die KI-Assistenten Notariaten mitgeben – hier beantwortet

Wer ChatGPT, Gemini oder Claude fragt, worauf ein Berufsgeheimnisträger bei einem KI-Telefondienst achten muss, bekommt praktisch immer dieselbe Liste. Wir haben sie im Juli 2026 selbst abgefragt und antworten hier Punkt für Punkt – auch dort, wo die Antwort unbequem ist.

  • AVV nach Art. 28 DSGVO und Sub-Prozessor-Liste

    Beides erhalten Sie: den Auftragsverarbeitungsvertrag samt technisch-organisatorischen Maßnahmen und die vollständige Liste aller Sub-Prozessoren, die wir vor Vertragsschluss offenlegen. Jeder Eintrag darin ist nach § 203 Abs. 4 StGB in Textform auf Verschwiegenheit verpflichtet, inklusive Strafbarkeitshinweis.

  • Serverstandort und Datenpfad

    Verarbeitung und Speicherung ausschließlich in deutschen Rechenzentren, auf dedizierten Servern, die wir selbst betreiben. Spracherkennung, Sprachmodell und Sprachausgabe laufen bei uns – kein US-Hyperscaler im Datenpfad, kein Zugriff über den US CLOUD Act.

  • Natürlichkeit, Verständnis und Reaktionszeit

    Die naheliegende Annahme, ein selbst betriebener Sprach-Stack könne mit den großen Cloud-Diensten nicht mithalten, übersteht in der Demo keine dreißig Sekunden: Die Stimme klingt natürlich, liest Namen, Adressen, Aktenzeichen und Buchstabiertes zuverlässig vor, und die Antworten kommen ohne spürbare Verzögerung. Selbst betreiben heißt bei uns hochoptimiert betreiben: Jede Stufe – Spracherkennung, Sprachmodell, Sprachausgabe – ist gezielt auf das Telefonat abgestimmt und wird fortlaufend weiterentwickelt.

  • Rechtliche Auskünfte oder Zusagen zu Beurkundungen? Nein.

    DonnaDesk arbeitet leitfadenbasiert: annehmen, zuordnen, qualifizieren, weiterleiten oder zusammenfassen. Keine inhaltlichen Auskünfte, keine Belehrungen, keine Terminzusagen, keine Aussagen zu Notarkosten. Amtstätigkeit, Beratung und Belehrung bleiben vollständig beim Notar.

  • Dringlichkeitserkennung

    Dringende Anliegen erkennt DonnaDesk an Signalwörtern, die Sie festlegen, und stellt sie nach Ihren Regeln priorisiert durch – mit vollständigem Vorab-Kontext. Ist niemand erreichbar, geht sofort eine Benachrichtigung mit allen Eckdaten heraus. Der Wortlaut steht im Beispiel oben.

  • Schnittstellen zu Ihrer Notariatssoftware

    Ehrliche Antwort: eine fertige Anbindung an Notariatssoftware gibt es heute nicht – und wir versprechen keine, die wir nicht halten. Jede Anrufübergabe folgt demselben einheitlichen, strukturierten Schema und landet im DonnaDesk Dashboard sowie per E-Mail – ohne Migration und ohne Zugriff auf Ihre Urkundsakten. Dieses Schema ist die Grundlage der nativen Anbindungen, die wir entwickeln; Weitergehendes stimmen wir im Onboarding ab.

  • Referenzen

    Wir nennen keine Namen von Notariaten ohne ausdrückliche Freigabe – Verschwiegenheit gilt auch für unsere Kundenbeziehungen – und wir erfinden keine Bewertungen oder Auszeichnungen. Fragen Sie im Gespräch danach: Wir sagen Ihnen offen, was wir zeigen dürfen und was nicht.

  • Preise

    Der Preis richtet sich nach Größe des Notariats und Anrufvolumen und wird transparent in der Demo besprochen – ohne Einrichtungsgebühr und ohne versteckte Kosten. Einen öffentlichen Tarif führen wir hier noch nicht, und wir schreiben lieber keinen hin, als einen zu nennen, der für Sie nicht gilt.

  • Vertrag, Testmonat und Kündigung

    30 Tage kostenlos im echten Betrieb, danach monatlich kündbar – keine Mindestvertragslaufzeit, keine Einrichtungsgebühr. Speicherdauer und Löschung bestimmen Sie; bei Vertragsende löschen wir vollständig, auf Wunsch nach vorherigem Export.

Fragen aus Notariaten

Die häufigsten Rückfragen aus Erstgesprächen mit Notarinnen und Notaren. Ausführlicher – zu Technik, Vertrag und Datenschutz – hier:

Erteilt DonnaDesk rechtliche Auskünfte oder macht sie Zusagen zu Beurkundungen?

Nein. DonnaDesk nimmt Anrufe an, ordnet sie zu, qualifiziert das Anliegen und leitet weiter oder fasst zusammen – leitfadenbasiert und in den Grenzen, die Sie festlegen. Es gibt keine inhaltlichen Auskünfte, keine Belehrungen, keine Terminzusagen und keine Aussagen zu Notarkosten. Amtstätigkeit, Beratung und Belehrung bleiben vollständig beim Notar; Anrufende werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur das Notariat selbst Auskunft geben kann.

Ist DonnaDesk mit § 26a BNotO und § 203 StGB vereinbar?

§ 26a BNotO erlaubt die Einbindung von Dienstleistern, soweit sie für die Dienstleistung erforderlich ist, und verlangt einen Vertrag in Textform: Verpflichtung zur Verschwiegenheit unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung, Kenntnisnahme nur soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, und eine ausdrückliche Festlegung, ob weitere Personen herangezogen werden dürfen – die dann selbst in Textform zu verpflichten sind. Genau diesen Vertrag erhalten Sie, samt derselben Verpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB für jeden Sub-Prozessor und der vollständigen Liste vor Vertragsschluss. Die Einordnung des konkreten Einsatzes nach § 26a Abs. 1 oder Abs. 4 BNotO nehmen Sie als Amtsträger vor; alle Angaben, die Sie dafür brauchen, legen wir vorher offen.

Kann DonnaDesk Beurkundungstermine vergeben?

Nein. DonnaDesk nimmt Terminwünsche strukturiert auf – Vorgangsart, Beteiligte, Entwurfsstand, Erreichbarkeit – und übergibt sie ins Notariat; die Terminvergabe selbst bleibt dort. Ein direkter Schreibzugriff auf Ihren Kalender ist heute nicht Teil des Produkts; weitergehende Anbindungen an gängige Notariats- und Kalendersysteme stimmen wir im Onboarding individuell ab.

Wie erkennt DonnaDesk, dass ein Anliegen dringend ist?

Über Signalwörter und Anliegensmuster, die Sie im Onboarding festlegen – etwa Krankenhaus, Operation, Vorsorgevollmacht, Betreuung, Frist, Fälligkeit oder Grundbuch. Erkennt DonnaDesk ein solches Muster, wird der Anruf als dringend markiert und nach Ihren Regeln priorisiert durchgestellt; ist niemand erreichbar, geht sofort eine Benachrichtigung mit allen Eckdaten heraus. Bewertet wird das Anliegen dabei nicht – es wird nur vorrangig behandelt.

Wie geht DonnaDesk mit Anrufen von Maklern, Banken oder dem Grundbuchamt um?

Als eigenen Sonderfall: Diese Anrufe werden erkannt und direkt an den Empfang geleitet – erfasst wird nur, welche Stelle anruft und gegebenenfalls das Aktenzeichen. Es wird kein Vorgang angelegt und keine Auskunft zur Sache erteilt.

Merken Anrufende, dass sie mit einer KI sprechen?

Ja. DonnaDesk meldet sich mit einer Begrüßung, die Sie festlegen, und legt dabei offen, dass am anderen Ende ein KI-Assistent spricht – diese Offenlegung ist fester Bestandteil und nicht abschaltbar. Genau diese Transparenz verlangt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung ab dem 2. August 2026 von Anbietern solcher Systeme. Gesprochen wird Deutsch und Englisch von Haus aus, weitere Sprachen auf Anfrage; die Sprache der anrufenden Person wird erkannt und übernommen.

Wie natürlich klingt DonnaDesk – und wie schnell antwortet es?

Natürlich genug, dass wir jede Demo damit beginnen. Die Stimme spricht flüssig, betont richtig und liest zuverlässig vor, was am Notariatstelefon vorkommt: Namen, Adressen, Vorgangsarten, Buchstabiertes. Geantwortet wird ohne spürbare Verzögerung, und im Gespräch wird gezielt nachgefragt und sauber zusammengefasst statt abgespult. Dass wir den Sprach-Stack selbst betreiben, ist dafür kein Kompromiss, sondern die Voraussetzung: Wir betreiben unsere Modelle hochoptimiert – jede Stufe, von der Spracherkennung über das Sprachmodell bis zur Sprachausgabe, ist gezielt auf das Telefonat abgestimmt und wird fortlaufend weiterentwickelt, ohne dass Daten aus Ihren Vorgängen das Haus verlassen. Hören Sie es sich in der Demo an.

Wie schnell ist ein Notariat einsatzbereit, und was kostet es?

In der Regel innerhalb weniger Werktage: Wir richten Rufnummer, Begrüßung und Weiterleitungsregeln gemeinsam mit Ihnen ein – ohne neue Hardware und ohne Eingriff in Ihre Telefonanlage, Ihre bestehende Nummer behalten Sie. Der Preis richtet sich nach Größe des Notariats und Anrufvolumen und wird transparent in der Demo besprochen, ohne Einrichtungsgebühr. Sie starten mit 30 kostenlosen Tagen und nutzen DonnaDesk danach monatlich kündbar.

Erreichbar, auch während der Beurkundung.

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen DonnaDesk am Notariatstelefon: Terminanfragen, Dringlichkeitserkennung und den Vertrag, mit dem § 26a BNotO und § 203 StGB erfüllt sind.

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